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Geschäftsbedingungen

1. Das Unternehmen arbeitet gemäß dem Verhaltenskodex der Market Research Society und ESOMAR. Gemäß diesen Kodexinhalten ist das Unternehmen verpflichtet, Fragebögen und andere projektbezogene Dokumente innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Feldarbeit zu vernichten. Für Computeraufzeichnungen gilt eine Frist von 2 Jahren nach Beendigung der Feldarbeit, und es besteht keine Verpflichtung, den Kunden hierüber in Kenntnis zu setzen. Dies kann mit dem Kunden im Voraus vereinbart werden.

2. Alle Daten, die exklusiv für den Kunden angefordert wurden, sind Eigentum des Kunden. Hingegen sind alle Dokumente, Fragebögen, Disketten usw., die zur Datenspeicherung verwendet wurden, Eigentum des Unternehmens. Auf ausdrücklichen Wunsch können diese Daten dem Kunden, in anonymer Form, zur Verfügung gestellt werden.

3. Die Rechnungsstellung erfolgt je zur Hälfte bei Akzeptanz des Angebots und bei Projektabschluss. Eine Ausnahme bilden Projekte, bei denen die Projektdauer eine Fakturierung des Gesamtbetrags rechtfertigt. Alternative Vereinbarungen für die Rechnungsstellung müssen vor Projektstart vereinbart werden.

4.
Wird die Feldarbeit vom Kunden in weniger als 7 Tagen vor vereinbartem Abschluss der Feldarbeit storniert oder verschoben, ist das Unternehmen berechtigt, eine Stornierungsgebühr wie folgt zu belasten:

4 – 7 Tage vor Abschluss der Feldarbeit 30% der gesamten Projektkosten
2 – 3 Tage vor Abschluss der Feldarbeit 60% der gesamten Projektkosten
1 Tag vor Abschluss/Abschlusstag der Feldarbeit 100% der gesamten Projektkosten

5. Wenn das Unternehmen beauftragt wurde ein Projekt auszuführen und wird das Projekt dann storniert, nachdem bereits Aufgaben im Namen des Kunden ausgeführt wurden, d.h. Planung, Organisation oder Buchung von Interviewern/Veranstaltungsorten, ist das Unternehmen berechtigt, diese Arbeiten in Rechnung zu stellen.

6.
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Wird eine Rechnung nicht innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen, ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen auf alle ausstehenden Beträge zu berechnen, die die 30 Tage-Frist überschritten haben. Die Verzugszinsen liegen 3 % über dem aktuellen Kreditzins der Lloyds TSB Bank. Bei nicht geleisteter Bezahlung behält sich das Unternehmen das Recht vor, Daten zurückzuhalten.

7. Angebote werden aufgrund gewisser Voraussetzungen und Schätzungen erstellt. Werden diese Bedingungen grundlegend geändert, behält sich das Unternehmen das Recht vor, das Angebot entsprechend anzupassen. Die Angebote haben eine Gültigkeit von einem Monat nach Angebotsabgabe, sofern dies nicht ausdrücklich abweichend vereinbart wurde.

8.
Alle Angebote sind ausschließlich MwSt.

9. Das angestammte Copyright für sämtliche Berichte, die von einem Mitarbeiter des Unternehmens verfasst wurden, verbleibt beim Unternehmen.

10.
Sämtliche Daten, die auf einer vom Unternehmen durchgeführten Befragung basieren, können außerhalb des Kundensitzes oder dessen Werbeagenturen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Unternehmens verwendet werden. Pressemitteilungen oder eine Veröffentlichung der Daten, die aus den vom Unternehmen durchgeführten Marktforschungen resultieren, dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des Unternehmens verwendet werden. Eine Genehmigung wird normalerweise nur im Falle von Ungenauigkeit und Verzerrung von Tatsachen verweigert.

11. Obwohl die Marktforschung und die Vorbereitung der Berichte mit erforderlicher Sorgfalt und entsprechenden Fachkenntnissen durchgeführt wird, übernimmt das Unternehmen keinerlei Gewähr für sämtliche Verluste, die sich durch die Verwendung der Ergebnisse durch den Kunden ergeben.

12. Im Falle eines Fehlers, entstanden durch Nachlässigkeit des Unternehmens, oder bei sonstigen Fehlern in an den Kunden gelieferten Berichten und Tabellen, ist das Unternehmen bestrebt, diese Fehler zu eigenen Lasten zu korrigieren. Das Unternehmen ist jedoch nicht haftbar für die Konsequenzen eines Fehlers, der über die Bereitstellung von korrekten Berichten und Tabellen hinausgeht.

13. Beinhaltet das vom Unternehmen durchgeführte Marktforschungsprojekt Prognosen über zukünftige Verkäufe, Marktanteile oder sonstige Aspekte des Kundenverhaltens, muss bewusst sein, dass diese Vorhersagen in gutem Glauben erfolgen und dem Kunden lediglich ein Hilfsinstrument anhand geben, für welches das Unternehmen keine Verantwortung trägt, auch nicht für Schäden oder etwaige Verluste, die dem Kunden aufgrund von solchen Fehlprognosen entstehen können.

14. Im Falle von erforderlichen Produkttests durch Verbraucher, Blind- oder Markentests, trägt der Kunde die Verantwortung für sämtliche Forderungen der Verbraucher, beispielsweise Verletzungen, Nichtfunktionieren usw.

15. Das Unternehmen ist berechtigt nach eigenem Ermessen Teile der Arbeit an Drittunternehmen oder Agenturen zu vergeben.

16.
Das Unternehmen trägt keine Verantwortung für die Nichteinhaltung in der Erfüllung seiner Pflichten, die durch höhere Gewalt, z. B. Feuer, Flut, Sturm, Force Majeure, Aufruhr, Streik, Krieg oder sonstige Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, verursacht wurde.

Bedingungen für internationale Kontrakte

17. Bei Befragungen, die im Ausland durchgeführt werden, und wenn aufgrund von Währungsschwankungen des englischen Pfunds, die Kosten für erforderliche Arbeiten in Übersee die angebotenen Kosten übersteigen, ist das Unternehmen berechtigt, solche Verpflichtungen zu belasten, indem der Wechselkurs angewandt wird, der zum Zeitpunkt der Auslandsüberweisung gültig ist.

18.
Der Kunde trägt die Verantwortung, sämtliche für Marktforschungsprojekte in Übersee erforderlichen Unterlagen zeitgerecht bereitzustellen. Er trägt weiterhin die Verantwortung für alle finanziellen Konsequenzen, die sich aus der verspäteten Lieferung ergeben.

19. Alle Befragungen werden im Rahmen der Gesetze und öffentlichen Richtlinien des Landes durchgeführt, in welchem die Marktforschung stattfindet, sowie gemäß den englischen Gesetzen.

Datenschutz, Geschäftsbedingungen